Offene Stellen in der MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick
Finden Sie hier mehr Informationen und offene Stellen in der MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick. Bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wie Sie bei der Pflegeversicherung die Pflege für sich oder Ihren Angehörigen beantragen und was vor der Aufnahme bei uns erledigt werden muss, erfahren Sie hier.
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Die Höhe der Unterstützung hängt dabei von der Pflegebedürftigkeit der Antragsteller*innen ab. Wenn Sie für sich selbst oder für Ihre Familienmitglied finanzielle Mittel für die Pflege beantragen möchten, wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit der Antragsteller*innen fest und stuft diese in einen von fünf Pflegegraden ein.
Mehr über die Pflegegrade lesen Sie auf mediclin.de unter Wie Sie einen Pflegegrad beantragen.
Die MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick ist eine von der Pflegeversicherung zugelassene Pflegeeinrichtung. Die wichtigste Voraussetzung für eine gute Pflege sind die gut ausgebildeten und engagierten Fachkräfte. Daher lässt die Pflegeversicherung auch nur Pflegeeinrichtungen zu, bei denen ausreichend gut ausgebildete Pflegefachkräfte, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder Altenpfleger*innen beschäftigt sind.
Bei uns in der MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick können Sie oder Ihr*e Angehörige*r sowohl eine vollstationäre Pflege oder Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Bei einer vollstationären Pflege ziehen Sie oder Ihr Familienmitglied zu uns in die MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick um. Zuvor vereinbaren wir vertraglich, welche Leistungen wir für Sie erbringen.
Wenn Sie beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt für eine begrenzte Zeit Unterstützung und Pflege benötigen, können Sie zu uns in Kurzzeitpflege kommen. Sobald Sie wieder für sich selbst sorgen können, kehren Sie in Ihr Zuhause zurück. Manche Pflegebedürftige nutzen die Kurzzeitpflege auch, um unser Haus besser kennenzulernen, bevor sie sich entscheiden, in vollstationäre Pflege zu uns zu kommen. Die Pflegeversicherungen übernehmen für acht Wochen im Jahr die Kosten für die Kurzzeitpflege.
Unter Verhinderungspflege versteht man die Betreuung der Pflegebedürftigen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert, beispielsweise krank oder im Urlaub, ist. Die Verhinderungspflege findet in den eigenen vier Wänden statt. Eine Verhinderungspflege können Sie für 42 Tage in Anspruch nehmen. Wenn dieser zeitliche Rahmen nicht ausgeschöpft wird, kann mit den restlichen Tagen die Dauer einer Kurzzeitpflege verlängert werden. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Für die Art der Pflege kommen Senior*innen tageweise zu uns. Gemeinsam essen die Senior*innen zusammen und gestalten den Tag mit Spielen, Sport oder Spaziergängen. Am Nachmittag kehren die Senior*innen nach Hause zurück. In der Tagespflege bleibt das häusliche Umfeld erhalten. Für Angehörige schafft der Aufenthalt in der Tagespflege mehr Planbarkeit und Freiraum.
Wenn Sie sich oder Ihr Familienmitglied bei uns anmelden möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Sie erhalten dann von uns einen Anmeldebogen. Diesen benötigen wir zusammen mit einem ärztlichen Attest für die Anmeldung in unserem Haus.
Sollte kein Platz frei sein, setzen wir Sie gerne auf eine Warteliste und melden uns sobald es einen Platz für Sie oder Ihre Angehörigen gibt.
Vor Ihrem Einzug in die MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick schließen wir mit Ihnen oder Ihre gesetzliche Vertretung einen Heimvertrag ab, indem alle wichtigen Punkte zu Ihrem Aufenthalt bei uns geregelt sind. Den Heimvertrag für die vollstationäre Pflege und einen Vertrag für Kurzzeitpflege können Sie hier herunterladen.
Die Kosten für einen Heimaufenthalt sind vom Pflegegrad der Pflegebedürftigen abhängig. Zusätzlich zu den Kosten, die die Pflegekasse trägt, müssen die Bewohner*innen einen Eigenanteil finanzieren. Im Bedarfsfall kann auch das Sozialamt ein Teil der Kosten übernehmen.
Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse deckt die tatsächlichen Kosten für den Aufenthalt in der Seniorenresidenz nicht, daher müssen unsere Bewohner*innen einen Eigenanteil übernehmen, der derzeit bei uns in der MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick unabhängig vom Pflegegrad bei 1.265 Euro monatlich liegt. Eine detaillierte Aufstellung der Heimentgelte können Sie hier herunterladen. Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Pflegewohngeld oder Sozialhilfe zu beantragen.
Im Heimentgelt sind neben der fachgerechten Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, den Hauswirtschaftsleistungen und der Verpflegung noch zahlreiche weitere Leistungen enthalten, wie beispielsweise:
Mehr über unsere Leistungen im Einzelnen sowie unser Pflegeleitbild finden Sie unter Unsere Leistungen.
Wenn Sie oder Ihr Familienmitglied umgehend Pflege benötigen und nicht warten können, bis der Pflegegrad bestimmt ist, müssen Sie die Gesamtkosten (Eigenanteil und Kassenanteil) für den Heimaufenthalt zunächst selbst bezahlen. Sobald der Pflegegrad genehmigt ist, erstattet Ihnen die Pflegekasse die entsprechenden Auslagen. Falls Sie die Gesamtkosten nicht aufbringen können, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. Wird diesem stattgegeben, geht das Sozialamt in Vorleistung und rechnet bei Bewilligung des Pflegeantrags direkt mit der Pflegekasse ab.
Wenn Sie als pflegende*r Angehörige*r in Urlaub möchten oder selbst einmal krank werden, können Sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege für Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne individuell!